Braunschweig, Gustav
Firma | Gustav Braunschweig |
---|---|
Branche | Werkzeugfabrik und Eisen-, Stahl- und Messingwaarenhandlung speziell Schmeidwerkzeuge: Beiteln, Hobeleisen, Sägen, Feile etc. 1 |
Adresse | Hasten, Remscheid, Deutschland 1 Feld 34, Remscheid, Deutschland (Gustav Braunschweig & Cie) |
gegründet | 1869: Gründer Gustav Braunschweig |
Inhaber/Teilhaber | 1865: Nachweis 2 Teilhaber: Gustav Braunschweig und Ernst Emmrich |
geschlossen | |
Hersteller | x |
Händler | |
Beitel | x |
Bildhauerwerkzeuge |
Warenzeichen der Firma Gustav Braunschweig

Die Zeichenrolle des Remscheider Gewerbegerichts (1848-1875)
Am 6. Oktober 1848 ließ sich Gustav Braunschweig das Zeichen "die Brandspritze", das von Johann Franz Braunschweig an ihn übertragen wurde, in die Remscheider Zeichenrolle eingetragen:

Abb. 1 | Eintrag in die Remscheider Zeichenrolle (1848-1875) von Gustav Braunschweig, #104
Transkription des obigen Textes (Ungenauigkeiten bitte ich zu entschuldigen):
1848-1875
No 104
Nach Position 84 der alten Zeichenrolle war
der Johann Franz Braunschweig in Remscheid zum
ausschließlichen Gebrauch des Zeichens "die Brand-
spritze" mit den Buchstaben I.F.B.S. und dem vollen
Namen auf alle Stahl und Eisenwaaren berechtigt,
und ist dies Berechtigung auf den Herren Gustav
Braunschweig eigenthümlich übergegangen.
Nachdem der letztere dieses Recht nach Vorschrift des
§. 17 der Allerhöchsten Verordnung vom 18 August 1843 in
nerhalb der darin bestimmten dreimonatlichen Präclu-
sivfrist bei hiesiger Stelle gehörig angemeldet und die
Beweismittel beigefügt hat.
Nachdem diese Anmeldung während zweier Mo
nate nach Ablauf obiger Präclusivfrist, laut meiner
durch sämmtliche Amtsblätter von Westfalen und der
Rheinprovinz publizierten Bekanntmachung vom 18 Fe-
bruar 1848 offen gelegt worden ist,
Nachdem hierauf keinerlei Einsprüche vorgebracht
sind;
beschließt:
das Königliche Gewerbe-Gericht, trägt dieses Zeichen
wie hierdurch geschieht, in die nach Vorschrift der bezoge-
nen Verordnung vom 18 August 1847 angelegte Zeichenrolle
ein, und verordnet, daß dem Eigenthümer ein beglau-
bigter Auszug zugefertigt werde.
Remscheid den 6 October 1848
Königl. Gewerbe-Gericht G Scharff Haardt
No 104
Nach Position 84 der alten Zeichenrolle war
der Johann Franz Braunschweig in Remscheid zum
ausschließlichen Gebrauch des Zeichens "die Brand-
spritze" mit den Buchstaben I.F.B.S. und dem vollen
Namen auf alle Stahl und Eisenwaaren berechtigt,
und ist dies Berechtigung auf den Herren Gustav
Braunschweig eigenthümlich übergegangen.
Nachdem der letztere dieses Recht nach Vorschrift des
§. 17 der Allerhöchsten Verordnung vom 18 August 1843 in
nerhalb der darin bestimmten dreimonatlichen Präclu-
sivfrist bei hiesiger Stelle gehörig angemeldet und die
Beweismittel beigefügt hat.
Nachdem diese Anmeldung während zweier Mo
nate nach Ablauf obiger Präclusivfrist, laut meiner
durch sämmtliche Amtsblätter von Westfalen und der
Rheinprovinz publizierten Bekanntmachung vom 18 Fe-
bruar 1848 offen gelegt worden ist,
Nachdem hierauf keinerlei Einsprüche vorgebracht
sind;
beschließt:
das Königliche Gewerbe-Gericht, trägt dieses Zeichen
wie hierdurch geschieht, in die nach Vorschrift der bezoge-
nen Verordnung vom 18 August 1847 angelegte Zeichenrolle
ein, und verordnet, daß dem Eigenthümer ein beglau-
bigter Auszug zugefertigt werde.
Remscheid den 6 October 1848
Königl. Gewerbe-Gericht G Scharff Haardt
Auszug ertheilt 2/2 52.

Abb. 1 | Reklame der Firma Gustav Braunschweig, Remscheid, aus dem Jahr 1873
1 Handbuch der Leistungsfähigkeit der gesammten Industrie Deutschlands, Oestereiches, Elsass-Lothiringens und der Schweiz, 1. Band 1873
2 Adreßbuch der Kaufleute, Fabrikanten und Gewerbeleute von Rheinland und Westphalen - 1865
2 Adreßbuch der Kaufleute, Fabrikanten und Gewerbeleute von Rheinland und Westphalen - 1865